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Autobahngrenzübergang Arnoldstein - Cocc · Autobahngrenzübergang Arnoldstein - Coccau (Italien)

§ 8 Autobahngrenzübergang Arnoldstein - Cocc

Artikel 8

In forceOfficial text

Der beabsichtigte Durchgang einer geschlossenen Einheit von mehr als 35 der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Organe, ausgenommen die italienische Feuerwehr, oder der beabsichtigte Durchgang dieser Organe mit Spezialfahrzeugen ist der zuständigen Behörde des Durchgangsstaates mitzuteilen.