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SPG · Sicherheitspolizeigesetz

§ 3 SPGSicherheitspolizei

2. Hauptstück Organisation der Sicherheitsverwaltung

In forceOfficial text

Die Sicherheitspolizei besteht aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen die örtliche Sicherheitspolizei (Art. 10 Abs. 1 Z 7 B-VG), und aus der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht.