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Sperrgebiet Großmittel · Sperrgebiet Großmittel

§ 3 Sperrgebiet Großmittel

In forceOfficial text

(1) Die Planunterlagen nach § 1 sind zur Einsicht aufzulegen

1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport,

2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und

3. bei den Gemeinden Eggendorf, Ebenfurth, Sollenau, Pottendorf und Tattendorf.

(2) Die Zeiten militärischer Übungen nach § 2 Abs. 2 sind bekanntzugeben

1. durch Anschlag beim Kommando des Übungsplatzes Großmittel und

2. durch geeignete Kennzeichnung in der Natur.