Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Verbot von Anti-Personen-Minen · Verbot von Anti-Personen-Minen

§ 1 Verbot von Anti-Personen-MinenDefinitionen

In forceOfficial text

Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet:

1. „Anti-Personen-Mine“ ein Kampfmittel, das dazu bestimmt ist, unter, auf oder nahe dem Erdboden oder einer anderen Oberfläche angebracht und durch die Gegenwart, Nähe von oder Berührung durch Personen zur Detonation oder Explosion gebracht zu werden;

2. „Anti-Ortungs-Mechanismus“ eine Vorrichtung, die dazu bestimmt ist, eine Anti-Personen-Mine durch den Einsatz eines Minensuchgerätes zur Explosion oder Detonation zu bringen;