Schengener Übereinkommen – Beitritt Span · Schengener Übereinkommen – Beitritt Spanien
§ 2 Schengener Übereinkommen – Beitritt Span
Artikel 2
In Artikel 1 des Übereinkommens werden die Worte „dem Königreich Spanien“ nach den Worten „der Bundesrepublik Deutschland“ angefügt.