Schengener Übereinkommen – Beitritt Grie · Schengener Übereinkommen – Beitritt Griechenland
§ 3 Schengener Übereinkommen – Beitritt Grie
Artikel 3
In Artikel 8 des Übereinkommens werden die Worte „der Griechischen Republik“ nach den Worten „der Bundesrepublik Deutschland“ angefügt.