SDÜ · Schengener Übereinkommen – Durchführung
§ 8 SDÜ
Artikel 8
Der Exekutivausschuß trifft die erforderlichen Entscheidungen über die praktischen Einzelheiten der Durchführung der Kontrollen und der Überwachung der Grenzen.
SDÜ · Schengener Übereinkommen – Durchführung
Artikel 8
Der Exekutivausschuß trifft die erforderlichen Entscheidungen über die praktischen Einzelheiten der Durchführung der Kontrollen und der Überwachung der Grenzen.