Praktikantenabkommen (Ungarn) · Praktikantenabkommen (Ungarn)
§ 7 Praktikantenabkommen (Ungarn)
Artikel 7
Die Arbeitsvermittlung im Sinne dieses Abkommens ist kosten- und gebührenfrei. Im übrigen finden hinsichtlich der Kosten und der Entrichtung von Gebühren die Rechtsvorschriften des jeweiligen Vertragsstaates Anwendung.