Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Schubabkommen - Übernahme von Personen a · Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien)

§ 0 Schubabkommen - Übernahme von Personen a

In forceOfficial text

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die Übernahme von Personen an der Grenze

StF: BGBl. III Nr. 177/1998 (NR: GP XX RV 951 AB 1195 S. 129. BR: AB 5715 S. 642. )

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Kroatien (im weiteren Vertragsparteien genannt) haben in der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der Grenze zu regeln, folgendes vereinbart:

Die Mitteilungen gemäß Art. 6 Abs. 1 des Abkommens wurden am 30. März bzw. 17. September 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 6 Abs. 1 mit 1. November 1998 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.