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Schubabkommen - Übernahme von Personen a · Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze (Kroatien)

§ 3 Schubabkommen - Übernahme von Personen a

Artikel 3

In forceOfficial text

Sofern eine gemäß den Artikeln 1 und 2 zu übernehmende Person nicht über ausreichende Mittel verfügt, trägt die Vertragspartei, auf deren Gebiet sich die Person aufhält, die Transportkosten bis zum Ort der Übernahme durch die andere Vertragspartei.