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Wirtschaftliche Beziehungen · Wirtschaftliche Beziehungen

§ 14 Wirtschaftliche Beziehungen

In forceOfficial text

Artikel 14. Das gegenwärtige Übereinkommen wird ratifiziert und die Ratifikationen werden sobald als möglich in Angora ausgetauscht werden.

Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten das gegenwärtige Übereinkommen unterzeichnet und ihre Siegel beigesetzt.

Geschehen in doppelter Ausfertigung zu Konstantinopel, am 28. Jänner 1924.