Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Übereinkommen über ein Internationales E · Übereinkommen über ein Internationales Energieprogramm

§ 40 Übereinkommen über ein Internationales EARTIKEL 40

KAPITEL VI KAPITEL römisch sechs RAHMEN FÜR KONSULTATIONEN MIT DEN ÖLGESELLSCHAFTEN

In forceOfficial text

Die Ständige Gruppe für den Ölmarkt legt dem Geschäftsführenden Ausschuß jährlich einen allgemeinen Bericht vor über die Wirkungsweise des Rahmens für die Konsultationen mit den Ölgesellschaften.