§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Zaire ü
ABKOMMEN ÜBER DIE WIRTSCHAFTLICHE, INDUSTRIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM EXEKUTIVRAT DER REPUBLIK ZAIRE
StF: BGBl. Nr. 143/1985
Die Österreichische Bundesregierung und der Exekutivrat der Republik Zaire sind, vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten soweit wie möglich zu fördern und zu erweitern, in der Erkenntnis der Vorteile, die sich für die Vertragschließenden Teile aus dieser Zusammenarbeit ergeben, wie folgt übereingekommen:
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7 Abs. 1 am 1. Juni 1985 in Kraft.