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EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anla · EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anlage II

§ 45a EG - Gemeinsames Versandverfahren - Anla

In forceOfficial text

Abschnitt 4

Einzelsicherheit

Höhe der Sicherheitsleistung

Artikel 45a

Der Betrag der Einzelsicherheit, die für T1-Verfahren mit Waren zu leisten ist, die auf Grund von Artikel 34a von der Gesamtbürgschaft ausgeschlossen und in Anhang VIII dieser Anlage aufgeführt sind, wird entsprechend dieses Anhangs berechnet.

Amendment history
  • In Kraft seit 1994-01-01