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Übereinkommen über die frühzeitige Benac · Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

§ 8 Übereinkommen über die frühzeitige Benac

Hilfeleistung für Vertragsstaaten

In forceOfficial text

Die Organisation untersucht in Übereinstimmung mit ihren Statuten und auf Ersuchen eines Vertragsstaats, der selbst keine nuklearen Tätigkeiten ausübt und an einen Staat angrenzt, der ein aktives Nuklearprogramm hat, aber nicht Vertragsstaat ist, die Durchführbarkeit und Einrichtung eines geeigneten Systems zur Strahlungsüberwachung, um das Erreichen der Ziele dieses Übereinkommens zu erleichtern.