Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz ( · Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Slowakei)

§ 10 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (

Artikel 10

In forceOfficial text

Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.

Der gegenseitige Informationsaustausch gemäß diesem Abkommen erfolgt kostenlos. Soweit die Beschaffung ergänzender Informationen mit bedeutenden Auslagen verbunden ist, werden diese Auslagen von der ersuchenden Vertragspartei ersetzt.