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Erlassung der Prüfungsordnung für die Le · Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler

§ 11 Erlassung der Prüfungsordnung für die LeSchlußbestimmungen

Durchführung der theoretischen Prüfung

In forceOfficial text

Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 in geltender Fassung anzuwenden.