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Erlassung der Prüfungsordnung für die Le · Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler

§ 7 Erlassung der Prüfungsordnung für die LeKaufmännisches Rechnen

Durchführung der theoretischen Prüfung

In forceOfficial text

(1) Die Prüfung hat je eine Aufgabe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen:

a) Prozentrechnungen,

b) Schlußrechnungen,

c) Einfache Kalkulation.

(2) Das Verwenden von Rechenbehelfen, Formeln und Tabellen ist zulässig.

(3) Die Aufgaben sind so zu stellen, daß sie in der Regel in 60 Minuten durchgeführt werden können.

(4) Die Prüfung ist nach 75 Minuten zu beenden.