Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

PrAG · Preisauszeichnungsgesetz

§ 7 PrAG

In forceOfficial text

Werden Preise für der Beherbergung dienende Unterkünfte angegeben, so gilt für diese § 13 Abs. 1. Die Preise werden vom Gastgewerbetreibenden frei festgelegt und dürfen nicht durch Preisbindungs- oder Bestpreisklauseln durch Buchungsplattformbetreiber eingeschränkt werden. Derartige Klauseln in Verträgen zwischen Gastgewerbetreibenden und Buchungsplattformbetreibern sind absolut nichtig.

Amendment history
  • In Kraft seit 2026-07-01