EWR-Abkommen – Protokoll 15 · EWR-Abkommen – Protokoll 15
§ 1 EWR-Abkommen – Protokoll 15Artikel 1
Die Bestimmungen des Abkommens und seiner Anhänge in bezug auf die Freizügigkeit zwischen den EG-Mitgliedstaaten und den EFTA-Staaten finden vorbehaltlich der in diesem Protokoll festgelegten Übergangsbestimmungen Anwendung.