EFTA - Parlamentarischer Ausschuß - Anpa · EFTA - Parlamentarischer Ausschuß - Anpassungsprotokoll
§ 4 EFTA - Parlamentarischer Ausschuß - Anpa
Artikel 4
Artikel 12 wird durch folgendes ersetzt:
„Der Ausschuß gibt sich mit der Mehrheit der nationalen Delegationen eine Geschäftsordnung, wobei die von einem Parlament gewählten Mitglieder eine Delegation bilden.''