ACGV · Austro Control-Gebührenverordnung
§ 1 ACGV
I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Die Parteien haben für jede in ihrem Interesse liegende Amtshandlung der Austro Control GmbH die gemäß Abschnitt II festgesetzten Gebühren zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.
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- In Kraft seit 2026-04-01