Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

BZP-VO · Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr

§ 17 BZP-VO

6. Abschnitt Schlußbestimmungen

In forceOfficial text

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 1994 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:

1. Verordnung des Bundesministers für Verkehr vom 3. März 1982 über die zum Nachweis der Befähigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs vorgeschriebenen Konzessionsprüfungen, BGBl. Nr. 134/1982 , in der Fassung BGBl. Nr. 354/1989 , und

2. Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 3. November 1988 über die Anrechnung einer bestimmten schulischen oder beruflichen Ausbildung auf die vorgeschriebene fachliche Tätigkeit zum Nachweis der Befähigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen bei den mit Omnibussen ausgeübten Gelegenheitsverkehren, BGBl. Nr. 710/1988 .

(3) § 2 Abs. 2 Z 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 459/2010 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Amendment history
  • In Kraft seit 2010-12-24