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Abkommen über die Förderung und den Schu · Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Albanien)

§ 0 Abkommen über die Förderung und den Schu

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ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ALBANIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. Nr. 372/1995 (NR: GP XVIII RV 1020 AB 1175 S. 131. BR: AB 4632 S. 574. )

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK ALBANIEN im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. Mai 1995 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. August 1995 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.