GütbefG · Güterbeförderungsgesetz 1995
§ 24c GütbefGWöchentliche Höchstarbeitszeit
Abschnitt IX Abschnitt römisch neun Arbeitszeit der selbstständigen Kraftfahrer
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eines selbstständigen Kraftfahrers darf 48 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann bis zu 60 Stunden betragen, sofern der Wochendurchschnitt in einem Zeitraum von sechs Monaten 48 Stunden nicht übersteigt.