WTO-Abkommen - handelsbezogene Investiti · WTO-Abkommen - handelsbezogene Investitionsmaßnahmen
§ 3 WTO-Abkommen - handelsbezogene Investiti
Artikel 3
Ausnahmen
Alle Ausnahmen nach dem GATT 1994 werden gegebenenfalls auf die Bestimmungen dieses Übereinkommens angewandt.