§ 0 Beteiligung des Bundes an der Vorarlberg
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Beteiligung des Bundes an der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft festgelegt wird
StF: BGBl. Nr. 720/1995
Auf Grund des Art. III Abs. 5 des Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das 2. Verstaatlichungsgesetz geändert wird und organisationsrechtliche Bestimmungen für die vom 2. Verstaatlichungsgesetz betroffenen Unternehmungen erlassen werden, BGBl. Nr. 321/1987 , wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet: