Standes- und Ausübungsregeln für Immobil · Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler
§ 3 Standes- und Ausübungsregeln für Immobil
2. ABSCHNITT Standes- und Ausübungsregeln
Standeswidrig ist ein Verhalten im Geschäftsverkehr mit den Auftraggebern oder ein Verhalten anderen Berufsangehörigen gegenüber, das geeignet ist, das Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen oder gemeinsame Interessen des Berufsstandes zu schädigen.