Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Bestimmung der Geräuschemissionen von Ha · Bestimmung der Geräuschemissionen von Haushaltsgeräten

§ 6 Bestimmung der Geräuschemissionen von Ha

In forceOfficial text

Stellt sich auf Grund einer nach der Z 3 der Anlage vorgenommenen Prüfung heraus, daß der Schalleistungspegel der Partie höher ist als angegeben, so hat der gemäß § 72 Abs. 1 GewO 1994 zur Anbringung der Aufschrift verpflichtete Gewerbetreibende, sofern er nicht die fehlerhafte Partie aus dem Handel zieht, die Aufschrift unverzüglich zu berichtigen.