§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Syrien
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 147/1997
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Syrien, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind,
–
vom Wunsche geleitet, die bestehenden langjährigen und traditionellen Außenwirtschaftsbeziehungen fortzusetzen und zu verstärken,
–
im Bestreben die wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Vorteils zu fördern und zu vertiefen,
–
in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen eine günstige Voraussetzung und eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit schafft,
–
im Rahmen der im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften,
wie folgt übereingekommen:
Die Mitteilungen gemäß Art. 17 Abs. 1 des Abkommens wurden am 7. Juni bzw. 17. Juli 1997 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 17 Abs. 1 mit 1. Oktober 1997 in Kraft.