Waffenbücherverordnung · Waffenbücherverordnung
§ 1 WaffenbücherverordnungBehördenzuständigkeit
Behörden im Sinne dieser Verordnung sind die Bezirksverwaltungsbehörden, im Wirkungsbereich von Bundespolizeibehörden diese.
Waffenbücherverordnung · Waffenbücherverordnung
Behörden im Sinne dieser Verordnung sind die Bezirksverwaltungsbehörden, im Wirkungsbereich von Bundespolizeibehörden diese.