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Übereinkommen (Nr. 6) betreffend die gew · Übereinkommen (Nr. 6) betreffend die gewerbliche Nachtarbeit der Jugendlichen

§ 10 Übereinkommen (Nr. 6) betreffend die gew

In forceOfficial text

Sobald die Ratifikation durch zwei Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation beim Internationalen Arbeitsamt eingetragen ist, teilt der Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes dies sämtlichen Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation mit.

Amendment history
  • In Kraft seit 1949-03-31