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Übereinkommen (Nr. 6) betreffend die gew · Übereinkommen (Nr. 6) betreffend die gewerbliche Nachtarbeit der Jugendlichen

§ 8 Übereinkommen (Nr. 6) betreffend die gew

In forceOfficial text

Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind unter den Bedingungen der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation dem Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes zur Eintragung mitzuteilen.

Amendment history
  • In Kraft seit 1949-03-31