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Übereinkommen (Nr. 1) über die Arbeitsze · Übereinkommen (Nr. 1) über die Arbeitszeit (Gewerbe)

§ 17 Übereinkommen (Nr. 1) über die Arbeitsze

In forceOfficial text

Als Inkrafttretensdatum ist der Zeitpunkt der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde dokumentiert. Für Österreich ist das Übereinkommen nicht in Kraft getreten.

Sobald die Ratifikation durch zwei Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation beim Internationalen Arbeitsamt eingetragen ist, teilt der Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes dies sämtlichen Mitgliedern der Internationalen Arbeitsorganisation mit.

Amendment history
  • In Kraft seit 1949-03-31