Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948

§ 46d VBGVertretungsabgeltung für Vertragslehrpersonen

ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst

In forceOfficial text

Der mit Leitungsaufgaben teilbetrauten Vertragslehrperson (§ 45b Abs. 1) gebührt für die Dauer dieser Teilbetrauung eine Vergütung. Diese ist nach den Bestimmungen über die Dienstzulage nach § 46a Abs. 10 oder § 46b und dem Ausmaß der Teilbetrauung zu bemessen.