Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948

§ 81a VBGVorschuss

1. Unterabschnitt Allgemeine Übergangsbestimmungen

In forceOfficial text

§ 25 Abs. 1 bis 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2002 ist auf Vorschüsse anzuwenden, um die ab dem 1. Jänner 2003 angesucht wird. Auf Vorschüsse, um die vor diesem Zeitpunkt angesucht wurde, ist § 25 in der bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.