Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 276e ASVGAnspruch auf berufliche Rehabilitation bei (drohender) Invalidität, Feststellung des Berufsfeldes

ABSCHNITT IV. ABSCHNITT römisch vier. Knappschaftliche Pensionsversicherung.

In forceOfficial text

Anspruch auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation haben versicherte Personen, wenn sie infolge ihres Gesundheitszustandes die Voraussetzungen für die Knappschaftsvollpension (§ 279 Abs. 1) oder das Rehabilitationsgeld (§ 280b) – mit Ausnahme der Voraussetzung nach § 279 Abs. 1 Z 2 – erfüllen, wahrscheinlich erfüllen oder in absehbarer Zeit erfüllen werden. § 253e Abs. 1 zweiter und dritter Satz sowie Abs. 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.