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Notenwechsel zwischen Österreich und Bel · Notenwechsel zwischen Österreich und Belgien über den Austausch von Gastarbeitnehmern

§ 4 Notenwechsel zwischen Österreich und Bel

Artikel 4.

In forceOfficial text

(1) Die Genehmigung zur Gastarbeit wird grundsätzlich für einen ein Jahr nicht übersteigenden Zeitraum gewährt und kann ausnahmsweise um sechs Monate verlängert werden.

(2) Den Gastarbeitnehmern ist es grundsätzlich verboten, in dem Gebiet des Landes, in dem die Gastarbeit stattgefunden hat, in der Absicht zu verbleiben, dort eine Arbeit anzunehmen.