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BLVG · Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz

§ 14 BLVG

In forceOfficial text

Soweit durch die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes für Lehrer, die sich am 31. August 1964 im Dienststande befanden, eine Erhöhung des Ausmaßes der Lehrverpflichtung in einzelnen Unterrichtsgegenständen eintritt, gilt für sie das am 31. August 1964 geltende Ausmaß der Lehrverpflichtung für diese Unterrichtsgegenstände weiter.

Amendment history
  • In Kraft seit 1998-07-01