Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz

§ 98 B-KUVGBesondere Unterstützung

2. UNTERABSCHNITT Leistungen

In forceOfficial text

Für die Dauer einer Unfallheilbehandlung kann die Versicherungsanstalt dem Versehrten oder seinen Angehörigen in Berücksichtigung der Schwere der Verletzungsfolgen und der langen Dauer der Behandlung eine besondere Unterstützung gewähren; eine solche Unterstützung kann unter Bedachtnahme auf die Familienverhältnisse des Versehrten und die wirtschaftliche Lage desselben bzw. der unterhaltspflichtigen Angehörigen auch zu dem Zweck gewährt werden, die Kosten des Transportes des Versehrten vom Ort der Behandlung an den Ort des Wohnsitzes ganz oder teilweise zu ersetzen.

Amendment history
  • In Kraft seit 1982-01-01