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PVWO · Bundes-Personalvertretungs-Wahlordnung

§ 33 PVWO

ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei ERRICHTUNG VON FACHAUSSCHÜSSEN

In forceOfficial text

Der Fachwahlausschuß hat die zugelassenen Wahlvorschläge den Dienststellenwahlausschüssen seines Bereiches spätestens 15 Tage vor dem (ersten) Wahltage mitzuteilen. Die Bekanntmachung dieser Wahlvorschläge obliegt den Dienststellenwahlausschüssen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2019-08-01