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Abkommen zwischen Österreich und Deutsch · Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege

§ 19 Abkommen zwischen Österreich und Deutsch

Artikel 19

In forceOfficial text

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Wien ausgetauscht werden.

(2) Das Abkommen tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalenderjahres in Kraft.

ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

GESCHEHEN zu Bonn, am 17. Jänner 1966, in zwei Urschriften.