§ 45 Übereinkommen (Nr. 102) über die Mindest
Artikel 45.
Bestehen die Leistungen in einer regelmäßig wiederkehrenden Zahlung, so sind sie während der ganzen Dauer des Falls zu gewähren.
Artikel 45.
Bestehen die Leistungen in einer regelmäßig wiederkehrenden Zahlung, so sind sie während der ganzen Dauer des Falls zu gewähren.