Familienberatungsförderungsgesetz · Familienberatungsförderungsgesetz
§ 7 Familienberatungsförderungsgesetz
Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung wird durch dieses Bundesgesetz nicht begründet.
Amendment history
- In Kraft seit 1989-01-01
Familienberatungsförderungsgesetz · Familienberatungsförderungsgesetz
Ein Anspruch auf Gewährung einer Förderung wird durch dieses Bundesgesetz nicht begründet.