Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Betriebsratsfonds-Verordnung 1974 · Betriebsratsfonds-Verordnung 1974

§ 40 Betriebsratsfonds-Verordnung 1974Zentralbetriebsratsfonds

6. ABSCHNITT Zentralbetriebsratsfonds

In forceOfficial text

(1) Die Eingänge aus der Zentralbetriebsratsumlage sowie sonstige für die im § 38 Abs. 1 bezeichneten Zwecke bestimmte Vermögenschaften bilden den mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Zentralbetriebsratsfonds.

(2) Die Mittel des Zentralbetriebsratsfonds dürfen nur zu den im § 38 Abs. 1 bezeichneten Zwecken verwendet werden.

(3) Jede Errichtung eines Zentralbetriebsratsfonds ist vom Zentralbetriebsrat unverzüglich schriftlich der zuständigen Arbeiterkammer bekanntzugeben.

Amendment history
  • In Kraft seit 1987-08-01