Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

PVGO · Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung

§ 6 PVGO

ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Geschäftsführung der Personalvertretungsausschüsse

In forceOfficial text

Nach der Verlesung und eventuellen Ergänzung der Tagesordnung im Sinne des § 5 und nach der Genehmigung des Protokolles der letzten Sitzung (§ 16) sind dem Ausschuß die seit der letzten Sitzung eingelangten Schriftstücke und die vom Personalvertretungsausschuß abgefertigten Schriftstücke zur Kenntnis zu bringen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2019-08-01