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BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz

§ 314 BSVGAnpassung der Leistungen aus der Unfallversicherung und der Ausgleichszulagenrichtsätze für das Kalenderjahr 2009

ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei Schlußbestimmungen

In forceOfficial text

Abweichend von den §§ 45 und 141 Abs. 2 sind die Renten aus der Unfallversicherung, die Bemessungsgrundlagen nach § 148f Abs. 1 und 3 sowie der Betrag nach § 149g Abs. 2 und die Ausgleichszulagenrichtsätze für das Kalenderjahr 2009 nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern mit dem Faktor 1,034 zu vervielfachen.

Amendment history
  • In Kraft seit 2008-12-30