Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

Arbeitslosenversicherung (BRD) · Arbeitslosenversicherung (BRD)

§ 19 Arbeitslosenversicherung (BRD)

Ratifikation, Inkrafttreten

In forceOfficial text

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht

werden.

(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.