Soziale Sicherheit – Durchführung (Spani · Soziale Sicherheit – Durchführung (Spanien)
§ 8 Soziale Sicherheit – Durchführung (Spani
Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Träger haben Leistungen bei Alter, Invalidität und an Hinterbliebene direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.