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BEA-Geo. · Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung

§ 4 BEA-Geo.Angelobung der Mitglieder

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

In forceOfficial text

Der Vorsitzende hat den Mitgliedern vor Antritt ihres Amtes durch Handschlag das Gelöbnis gewissenhafter und unparteiischer Amtsausübung und der Geheimhaltung abzunehmen. Die Tatsache der Angelobung ist in einer Niederschrift festzuhalten, die Teil einer Niederschrift über eine Verhandlung (§ 6 Abs. 6) sein kann.

Amendment history
  • In Kraft seit 2025-10-18